Die Großregion ist der einzige grenzüberschreitende Kooperationsraum Europas mit einem grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Dank seiner Zusammensetzung und des Fachwissens seiner Mitglieder vertritt der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSAGR) der Großregion als institutionelle Plattform die Sozialpartner der Großregion. Bei regelmäßigen Treffen des WSAGR tauschen sich die Vertreter aus Wirtschafts-, Sozial- und Berufsverbänden frei aus. Sie sind dementsprechend integraler Bestandteil des politischen Leitbilds der Großregion. Der WSAGR vertritt somit Arbeitgeber und -nehmer der Großregion.
Der WSAGR wurde am 4. Februar 1997 gegründet und ist im sozioökonomischen Bereich das beratende Organ des Gipfels der Großregion. Er hat die Aufgabe, sich in Form von Stellungnahmen oder Beschlüssen mit den Problemen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie der Raumordnung in der Großregion zu beschäftigen. Er trägt zum sozialen Dialog bei und bezieht sich dabei auf die Empfehlungen und Erfahrungen der Partner.
Der WSAGR erhält sein Mandat vom Gipfel und setzt dieses um. Daneben erstattet er dem Gipfel über seine Tätigkeiten Bericht. Außerdem schlägt er dem Gipfel Themen vor, die er bearbeiten möchte und kann sich ebenfalls mit aktuellen Themen selbst befassen. Er informiert die Präsidentschaft des Gipfels hierüber und berichtet über den Sachstand der Arbeiten.
Der WSAGR wird von jeder Gipfelpräsidentschaft beauftragt, einen Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion zu verfassen. Hauptanliegen der Berichterstattung ist es, in konzentrierter Form einem breiten Informationsbedürfnis über die wirtschaftliche und soziale Lage in der Großregion, auch im europäischen Vergleich, gerecht zu werden. Den ersten Teil des Berichts bildet ein statistisch-quantitativer Indikatorenkatalog. Dieser gliedert sich in fünf großen Themenbereiche: ‚Bevölkerung‘, ‚Wirtschaft‘, ‚Beschäftigung und Arbeitsmarkt‘, ‚Bildung‘ sowie ‚Lebensbedingungen‘. Der zweite Teil besteht aus einem Schwerpunktthema, das von jeder Präsidentschaft festgelegt wird. Der Bericht wir durch das Netzwerk der Fachinstitute der Interregionalen Arbeitsbeobachtungsstelle erstellt.
Der WSAGR umfasst 36 ordentliche Mitglieder, d. h. sechs Mitglieder pro Teilregion, die durch die jeweiligen Behörden der Regionen ernannt werden, sowie 36 stellvertretende Mitglieder mit derselben Zuordnung. Er ist dreigeteilt:
- Die erste Gruppe setzt sich zu mindestens einem Drittel aus Mitgliedern von Arbeitnehmervertretungen zusammen.
- Die zweite Gruppe setzt sich zu mindestens einem Drittel aus Mitgliedern von Arbeitgeberorganisationen zusammen.
- Der Rest einer jeden Delegation bildet eine Gruppe, über deren Zusammensetzung die Regionen jeweils frei entscheiden können.
Präsidentschaft
Die Präsidentschaft des WSAGR rotiert mit den Präsidentschaftswechseln des Gipfels. Den Vorsitz übernimmt für zwei Jahre die Region, die auch die Gipfelpräsidentschaft der Großregion innehat.
In den Jahren 2023-2024 wird dieses Amt von Rudi Müller bekleidet. Er ist selbstständiger Schreinermeister, ehemaliger Vorsitzender des Trierer Junghandwerks, Präsident der Handwerkskammer Trier seit 2005 und Präsident des Interregionalen Rates der Handwerkskammern (IRH) der Großregion 2009-2022.
Der Präsident des WSAGR wird von zwei Vizepräsidenten unterstützt, d. h. dem vorherigen und dem künftigen WSAGR-Präsidenten.
In den Jahren 2023-2024 sind dies:
Bruno Théret
- Vorsitzender der Delegation des Grand Est im WSAGR
- Senior-Vizepräsident von Arcelor-Mittal und Vizepräsident der Firma AGORA
- Präsident des WSAGR 2021-2022
Sekretariat
Seit Juni 2015 befindet sich das Sekretariat des WSAGR im Haus der Großregion in Esch-sur-Alzette. Es ist zuständig für die allgemeine Koordinierung der Aktivitäten in den vier Arbeitsgruppen sowie der Begleitgruppe und dem Koordinierungsauschuss und der Vollversammlung des WSAGR.