Die Arbeitsgruppe „Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung“ – AG 1 des WSAGR beschäftigt sich seit jeher mit den administrativen und rechtlichen Hemmnissen, die in vielerlei Hinsicht die wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung der Großregion bremsen. Im Jahr 2017 hat die Europäische Kommission die Ermittlung und Bearbeitung dieser Hemmnisse als Bremse für das wirtschaftliche Wachstum anerkannt. Die Europäische Kommission bietet als Werkzeuge einerseits b-solutions und andererseits den ECBM (European Cross-Border Mechanism). Für den ECBM wurde ein Entwurf für eine europäische Verordnung auf den Weg gebracht. Er ist Hoffnungsträger für sämtliche Projekte aus dem Co-development, hat allerdings eine Ablehnung seitens einiger Mitgliedstaaten erhalten, die um ihre Souveränität fürchteten.
Die AG 1 beschäftigt sich regelmäßig mit europäischen Fördergeldern und ihrer Verwendung in der Großregion und seit Kurzem auch mit den europäischen und nationalen Aufbauplänen, die im Rahmen der Pandemie auf den Weg gebracht wurden. Die neue Förderperiode der Strukturfonds (2021-2027) eignet sich außerdem für den Aufbau von Projekten aus der Nachhaltigen Entwicklung, wie die Kreislaufwirtschaft oder die Bioökonomie. Die aktuellen Berichte der Europäischen Kommission „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration, 14. Juli 2021“ und die Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen „Eine Vision für Europa: Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, 1. Juli 2021“ bestärkt die Bedeutung von Grenzregionen als Lebensräume und wichtige Träger der europäischen Integration.
Bei all diesen Themen arbeitet die AG 1 in enger Zusammenarbeit mit dem Gipfel der Exekutiven und dem Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) sowie den anderen Arbeitsgruppen des WSAGR zusammen.