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Gespräche der deutsch-französischen Regierungskommission
1969
Die gemischte deutsch-französische Regierungskommission wird am deutsch-französischen Gipfeltreffen vom 13. und 14. März 1969 von dem damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger und dem französischen Präsidenten Général de Gaulle gegründet. Diese Kommission tritt am 19. Februar 1970 in Bonn erstmalig zusammen und befasst sich angesichts der Montankrise mit den deutsch-französisch-luxemburgischen Anliegen des Montandreiecks.
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Gemischte deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission
1971
Die Sitzung der Regierungskommission am 24. Mai 1971 in Saarbrücken findet in Anwesenheit der Vertreter Luxemburgs und der zuständigen Außenministerien statt. Auch die regionalen Vertreter waren als Beobachter bei dieser Sitzung anwesend. Die Regierungskommission beschließt in dieser Sitzung die Bildung einer Regionalkommission, die sich mit den besonderen Anliegen des deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzgebiets befassen soll.
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Regierungsvereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und des Großherzogtums Luxemburg über die Zusammenarbeit in den Grenzgebieten
1980
Am 16. Oktober wird durch einen Notenwechsel eine Regierungsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der Großregion abgeschlossen. Somit wurde dem Wunsch nach einer stärkeren Formalisierung der grenzüberschreitenden Kooperation entsprochen und eine rechtliche Grundlage für die Aktivitäten der Regierungskommission und der Regionalkommission SaarLorLux-Trier-Westpfalz gelegt. Die Regierungskommission befasst sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Lothringens, Luxemburgs, des Saarlandes, der Regionen Trier und Westpfalz sowie des Kreises Birkenfeld in Rheinland-Pfalz, der Departements Meuse, Moselle, Meurthe-et-Moselle und Vogesen sowie des Großherzogtums Luxemburg. Die Regionalkommission SaarLorLux-Trier-Westpfalz befasst sich dabei insbesondere mit regionalen Fragestellungen der Kooperation aus dem Blickwinkel der regionalen Ebene und formuliert Empfehlungen an die Regierungskommission.
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Gründung des Interregionalen Parlamentarierrats (IPR)
1986
Mit der Gründung des IPR am 16. Februar 1986 entsteht auf Gesetzgebungsebene eine in Europa bisher einmalige grenzüberschreitende Initiative. Zwar verfügt der IPR über keine Gesetzgebungskompetenz, dennoch wird er als beratende parlamentarische Versammlung der Großregion verstanden und formuliert Empfehlungen und Stellungnahmen.
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1. Gipfel der Großregion in Mondorf-les-Bains
1995
Der Gipfel ist das Ergebnis historischer und institutioneller Entwicklungen der Großregion. Die wachsende Zusammenarbeit und der Abschluss des Vertrags von Maastricht führen zur Einbindung der höchsten politischen Ebene der Partnerregionen. Das erste Treffen der Chefs der Exekutiven findet am 20. September 1995 auf Initiative von Jean-Claude Juncker und Oskar Lafontaine statt. Der Gipfel richtet eine rotierende Präsidentschaft von 18 Monaten sowie das Gremium der Persönlichen Beauftragten ein, das sich mit der Umsetzung der Beschlüsse des Gipfels und der Vorbereitung der kommenden Präsidentschaften befasst. Mit dem 11. Gipfel im Jahr 2009 beträgt die Dauer einer Präsidentschaft nun 24 Monate.
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Gründung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion (WSAGR)
1996
Die Großregion ist die europaweit einzige Grenzregion, die einen grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Sozialausschuss besitzt. Der WSAGR wurde am 4. Februar 1997 eingerichtet und ist im sozioökonomischen Bereich das beratende Organ des Gipfels der Großregion und vertritt die Sozialpartner. Er legt dem Gipfel Studien und Stellungnahmen vor.
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Einrichtung des gemeinsamen Büros Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Saarland in Luxemburg (Haus der Großregion)
1999
Auf dem 4. Gipfel 1998 in Trier wird zum ersten Mal ein Gemeinsames Sekretariat Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Saarland erwähnt. Das Gemeinsame Sekretariat soll vor allem die grenzüberschreitende Kooperation stärken. Es öffnet 1999 seine Türen in Luxemburg und wird allgemeinhin als Haus der Großregion bezeichnet. Im Jahr 2001 kommt das Gemeinsame Büro des WSAGR hinzu.
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Notenwechsel über die Anerkennung der Vollmitgliedschaft der belgischen Teile in der Regionalkommission
2005
Durch den Notenwechsel am 23. Mai 2005 zwischen der Regierung des Königreichs Belgien mit der Wallonischen Region, der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg wurde die grenzüberschreitende Kooperation weiter ausgebaut. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die durch die Regierungsvereinbarung vom 16. Oktober 1980 eingerichtet wurde, wurde somit vervollständigt und die Vollmitgliedschaft der belgischen Entitäten in der Kooperation bestätigt.
Die neue Architektur der institutionellen Zusammenarbeit in der Großregion: Zusammenschluss der Regionalkommission SaarLorLux-Trier-Westpfalz mit dem Gipfel der Großregion
Jahr : 2005
Um die Dichotomie zwischen dem Gipfel der Großregion und der Regionalkommission SaarLorLux-Trier-Westpfalz-Wallonie zu beenden, wird beim 8. Gipfel der Großregion vom 24. Januar 2005 in Metz der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Gipfel-Regionalkommission“ erarbeitete und von der Regionalkommission bei der Vollversammlung am 9. Dezember 2004 in Zweibrücken gebilligte Beschlussvorschlag genehmigt. Die Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nähern sich somit einander an und zwei Lenkungsebenen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden eingerichtet: Der Gipfel der Exekutiven gewährleistet die strategische Lenkung. Die operative Lenkung übernimmt das Gremium der Persönlichen Beauftragten.
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Einrichtung des EVTZ Gipfelsekretariat der Großregion
2014
Mit der Gründung eines Sekretariats für den Gipfel soll die institutionelle Kooperation verstärkt und ein Übergang zwischen den verschiedenen Präsidentschaften gewährleistet werden. Das Gipfelsekretariat der Großregion befindet sich im Haus der Großregion und leistet dem Gipfel bei seiner Arbeit administrative Unterstützung.
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Einrichtung des neuen Hauses der Großregion in Esch-sur-Alzette
2015
Das Haus der Großregion, ein Ort der Begegnung und der Kommunikation, beherbergt seit dem 17. Juni 2016 neun Entitäten, die in der grenzüberschreitenden Kooperation tätig sind.
Auf den Wunsch der Exekutiven sollen durch dieses Haus Synergien zwischen diesen Entitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Großregion entstehen und die Großregion dem Bürger näher gebracht werden.