Die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht es Ihnen, eine Ausbildung in einem anderen Land der Europäischen Union zu absolvieren. Dabei sind im Sinne der Rahmenvereinbarung über grenzüberschreitende Berufsbildung in der Großregion grundsätzlich verschiedene Varianten denkbar, wie eine solche grenzüberschreitende Berufsausbildung organisiert werden kann:
- Berufsausbildungen, die vollständig im Nachbarland absolviert werden und die zu einem national anerkannten Berufsabschluss führen. Die Großregion ist bestrebt, die gegenseitige Anerkennung dieser Abschlüsse und der erworbenen Kompetenzen voranzutreiben.
- Der praktische Teil der Ausbildung wird in einem Staat absolviert, der theoretische in einem anderen. Die Ausbildung führt zu einem oder zu zwei national anerkannten Berufsabschlüssen.
- Der praktische Teil der Ausbildung wird in einem Staat absolviert, der theoretische in zwei Staaten. Die Ausbildung führt zu zwei national anerkannten Berufsabschlüssen.
- Inländische Berufsausbildungen mit einem kurzzeitigen Aufenthalt in einem Betrieb oder einer schulischen Einrichtung in einem anderen Staat. Die Ausbildung führt zu einem national anerkannten Berufsabschluss.
- Inländische Berufsausbildungen mit einem oder mehreren verpflichtenden kurzzeitigen Praktika in einem oder mehreren Staaten und einer Abschlussprüfung aus einem zusammengesetzten Prüfungsgremium mit der Möglichkeit mehrerer nationaler Berufsabschlüsse.
Die Umsetzung dieser Varianten erfolgt in der Großregion je nach Bedarfslage in den einzelnen Branchen und Regionen sowie nach Interesse der Jugendlichen, Ausbildungsunternehmen und weiteren beteiligten Akteuren.
Beispiele für grenzüberschreitende Ausbildungsformate.
Luxemburg
In Luxemburg gibt es einen rechtlichen Rahmen, der das Ausbildungsverhältnis eines Azubis, der seine schulische Ausbildung im Ausland absolviert, regelt. Jedes Jahr werden so in Luxemburg mehr als 100 grenzüberschreitende Ausbildungsverträge geschlossen – darunter viele Speditionskaufleute. Die Liste der Ausbildungsberufe, die grenzüberschreitend angeboten werden, wird regelmäßig aktualisiert.
Luxemburg und Rheinland-Pfalz:
Die Handwerkskammern Luxemburg und Trier haben in einer Rahmenvereinbarung praktische Umsetzungsfragen der grenzüberschreitenden Lehrlingsausbildung geregelt. Diese gilt für die Ausbildung von Handwerkslehrlingen in luxemburgischen Ausbildungsbetrieben, für die es in Luxemburg keine Ausbildungsregelungen oder Berufsschulfachklassen gibt und die daher ihre Berufsabschlussprüfung vor einem Ausschuss im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Trier ablegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Handwerkskammern Trier und Luxemburg.
Deutsch-Französisches Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung
Das Abkommen baut auf der Rahmenvereinbarung über die grenzüberschreitende Berufsausbildung am Oberrhein vom 12. September 2013 sowie der Rahmenvereinbarung für die Kooperation in der grenzüberschreitenden beruflichen Aus- und Weiterbildung Saarland-Lothringen vom 20. Juni 2014 auf. Auszubildende können danach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen.
Deutschland und Frankreich wollen mit dem Abkommen vom 21. Juli 2023 die grenzüberschreitenden Rahmenbedingungen für eine duale Berufsausbildung weiter standardisieren und transparenter gestalten, um so der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung neuen Schub zu geben.
Rheinland-Pfalz und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Eine weitere Variante der grenzüberschreitenden Berufsausbildung sind Ausbildungsgänge, die mehrwöchige Praktika in einem Betrieb in einem anderen Land vorsehen bzw. ermöglichen. Eine solche grenzüberschreitende Ausbildung kann je nach Rahmenbedingungen sogar zu einem doppelten Ausbildungsabschluss führen. So bieten in Rheinland-Pfalz und in der DG Belgien die Handwerkskammer Trier, das IAWM in Eupen und das ZAWM in St. Vith zum Beispiel auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung eine Bi-Diplomierung für Tischler an, mit der Doppelprüfungen vermieden werden sollen. Weitere Informationen bieten die genannten Stellen.
Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Saarland: Grenzüberschreitende Ausbildung für den Beruf Buchbinder
Eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Ministerien regelt die Aufnahme von berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, die in Rheinland-Pfalz oder im Saarland eine Ausbildung zur Buchbinderin oder zum Buchbinder absolvieren, am „Lycée Arts et Métiers“ in Luxemburg. Die praktische Ausbildung erfolgt in Betrieben in Rheinland-Pfalz oder im Saarland nach der Ausbildungsordnung für die Buchbinder. Die theoretische und praktische Abschlussprüfung der berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland erfolgt vor den jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Trier oder Saarbrücken. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass diese Lehrlinge, nachdem sie das „projet intégré final“ erfolgreich bestanden haben, auch einen luxemburgischen Abschluss erhalten.