Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit rettet Leben!
Das Angebot an Infrastrukturen und öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen stellt sich in der Großregion sehr unterschiedlich dar. In einigen Gebieten stehen der Bevölkerung nicht alle Möglichkeiten des Gesundheitswesens und des medizinisch-sozialen Bereichs zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurden Initiativen für Kooperationen eingeführt, um den Menschen in diesen Gebieten einen Zugang zu geografisch nahe gelegenen Angeboten der Gesundheitsversorgung sowie eine medizinische Behandlung jenseits der Grenzen zu denselben Bedingungen wie in ihrem Herkunftsland zu ermöglichen.
Diese Kooperationsinitiativen wurden von LuxLorSan, einem grenzüberschreitenden Anbieter von Gesundheitsleistungen initiiert und realisiert. Diese Initiativen nahmen durch sogenannte „ZOAST-Zones Organisées d’Accès aux Soins Transfrontaliers“ (Gebiete mit einer speziellen Organisation für den grenzüberschreitenden Zugang zu medizinischer Versorgung) und Vereinbarungen zwischen Krankenhäusern konkrete Gestalt an.
Seit 1. Januar 2012 können die luxemburgischen Sozialversicherten, die in den von diesen Vereinbarungen festgelegten Gebieten wohnhaft sind, auch diese grenzüberschreitenden Systeme in Anspruch nehmen. Die nationale Krankenkasse Caisse Nationale de Santé (CNS) des Großherzogtums Luxemburg hat an dem besagten Tag die ZOAST-Vereinbarungen und die Lothringen betreffenden Anhänge der französisch-belgischen Vereinbarung im Bereich des Notarzt- und Rettungsdienstes ratifiziert.
Die Patienten in diesem Gebiet, das den Süden der belgischen Provinz Luxemburg und den Norden der französischen Region Lothringen abdeckt, können sich auf beiden Seiten der Grenze medizinisch versorgen lassen, ohne dass hierfür die Zustimmung des Arztes ihrer Sozialversicherung notwendig ist. Diese ZOAST umfasst die medizinischen Versorgungseinrichtungen der Cliniques du Sud-Luxembourg in Arlon (Vivalia) und des Centre Hospitalier Hôtel Dieu Alpha Santé in Mont Saint Martin (vormals AHBL). Die ursprünglich für die Arrondissements Arlon und Virton (auf belgischer Seite) und für das Arrondissement Briey (auf französischer Seite) eingerichtete ZOAST wurde am 1. Januar 2014 auf die Arrondissements Neufchâteau (B) und Verdun (F) sowie auf die Einrichtungen in Libramont und Verdun ausgeweitet.
Espace frontalier lorrain – Süden der belgischen Provinz Luxemburg
Seit dem 1. Juni 2014 können alle Einwohner die medizinischen Versorgungseinrichtungen in der Grenzregion des Nachbarn ohne administrative und finanzielle Hindernisse in Anspruch nehmen. Wenn sie eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen können (CMUc: Couverture maladie universelle complémentaire = zusätzliche allgemeine Krankenversicherung für Menschen, die sich keine Zusatzversicherung leisten können; ALD: Affections de Longue Durée = vollständige Kostenübernahme für Patienten mit einer Langzeiterkrankung usw.), behalten sie diesen Anspruch, auch wenn sie auf der anderen Seite der Grenze medizinisch versorgt werden. Ihre Krankenzusatzversicherung übernimmt die von ihnen zu tragenden restlichen Kosten in entsprechender Höhe. Um die administrative und finanzielle Verwaltung der Patientenakten zu erleichtern, wurden elektronische Verfahren für das Einlesen der Sozialversicherungskarten und die Fernübertragung der Dokumente eingeführt.
ZOAST EIFEL
Diese ZOAST, die derzeit eingerichtet wird, umfasst fünf Gemeinden im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und die Gemeinden im Westen der deutschen Region Prüm. Die beiden Gesundheitseinrichtungen in diesem Gebiet – das Krankenhaus in Saint-Vith (B) und das Krankenhaus in Prüm (D) – haben im April 2014 eine Rahmenvereinbarung über eine medizinische Zusammenarbeit unterzeichnet.
Am Mittwoch, den 12. Juni 2019, wurde das MOSAR-Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit feierlich unterzeichnet, das darauf abzielt, die deutsch-französischen Gesundheitsbeziehungen und insbesondere die Mobilität und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Bewohner der grenzüberschreitenden Region zu erleichtern.
Das MOSAR-Abkommen wird den Einwohnern auf dem Gebiet des Eurodistricts den Zugang zum nächsten und am besten geeigneten Krankenhaus mit einer qualitativ hochwertigen und sicheren Versorgung gewähren, und zwar in den folgenden Fachbereichen:
- kardiologische Notfallversorgung
- Polytraumaversorgung
- neurochirurgische Versorgung.
Folgende Partner haben die Unterzeichnung dieses Abkommens in gemeinsamer und konzertierter Arbeit über mehrere Jahre vorbereitet:
- die Agence Régionale de Santé Grand Est,
- das saarländische Gesundheitsministerium,die französische Krankenversicherung, vertreten durch die CPAM 67,
- die deutschen gesetzlichen Krankenkassen AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, vdek Saarland, BKK Landesverband Mitte, Knappschaft-Bahn-See, IKK Südwest-Direkt, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
- das Krankenhaus CHIC-Unisanté Forbach-Saint Avold,
- das Krankenhaus von Sarreguemines,
- das Krankenhaus Freyming Merlebach,
- das Klinikum Saarbrücken gGmbH,
- die SHG-Kliniken Völklingen und
- der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit Eurodistrict SaarMoselle.
Auf deutscher Seite sind die Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken und die beiden Gemeinden des Saarpfalz-Kreises Gersheim und Mandelbachtal von dem Abkommen betroffen. Auf französischer Seite wird der Umfang des Abkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sich auf die Gemeinden des Krankenhausverbundes Moselle-Est (GHT 9) erstrecken, der Forbach und Sarreguemines umfasst.
Die Vereinbarung will eine angemessene Versorgung des Patienten innerhalb eines optimalen Zeitrahmens unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes ermöglichen.
In einer zweiten Phase im Herbst 2019 könnte das Übereinkommen auf andere Fachgebiete wie Nuklearmedizin oder Nachsorge ausgedehnt werden.
Die Informationen entstammen der Internetseite von Eurodistrict SaarMoselle
Am 19. März 2013 unterzeichneten die SHG-Kliniken Völklingen, das C.H.I.C. Unisanté+ (Forbach), die Agence Régional de Santé und die französische Krankenkasse (CPAM Bas-Rhin) eine grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarung im Bereich Kardiologie, um gemeinsam die kardiologische Notfallversorgung der Bevölkerung des lothringischen Kohlebeckens zu optimieren. Seither darf der französische Rettungsdienst akute Herzinfarktpatienten aus 27 lothringischen Gemeinden rund um Forbach zur Behandlung ins nahegelegene HerzZentrum Saar der SHG-Kliniken Völklingen bringen. Gleichzeitig übernehmen Völklinger Kardiologen Dienste in der Forbacher Kardiologie, um dortige Personalengpässe abzufedern und die Kardiologie Forbach als wichtige Anlaufstelle für Herzpatienten in der Region zu unterstützen.
Vereinbarung zwischen den Cliniques du Sud Luxembourg (CSL) in Arlon und dem Centre Hospitalier Universitaire (CHU) in Nancy
Seit 2009 haben die Patienten, die in Arlon medizinisch versorgt werden, die Möglichkeit, dass ihr belgischer Anbieter die Kosten für eine elektrophysiologische Untersuchung im CHU in Nancy übernimmt und ihre stationäre Behandlung dann wieder in Arlon weitergeführt wird.
Diese im März 2007 unterzeichnete Vereinbarung ermöglicht den Einsatz der Notarzt- und Rettungsdienste auf beiden Seiten der französisch-belgischen Grenze, um eine schnellere Versorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus bringt sie den Vorteil mit sich, dass sich für den Patienten nichts ändert: Das Land, aus dem angerufen wird, erstattet dem Land die Kosten, aus dem der Notarztdienst angefordert wurde. Seit 2009 deckt der französische Notarzt- und Rettungsdienst in Longwy in erster Linie das belgische Gebiet von Aubange ab (rund 200 Einsätze pro Jahr).