In allen Teilen der Großregion haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich von der Arbeit für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen zu lassen. Dabei sind diese Möglichkeiten je nach Region unterschiedlich rechtlich und inhaltlich ausgestaltet. Selbstverständlich können auch Grenzgänger bei der zuständigen Stelle am Arbeitsort Bildungsfreistellung beantragen.
Um die Transparenz im Hinblick auf die Bildungsfreistellung in der Großregion zu verbessern und damit auch den Zugang zu den beruflichen Weiterbildungsangeboten in der Großregion zu erleichtern, haben wir für interessierte Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Möglichkeiten hier zusammengestellt und kurz beschrieben. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung und zur Antragstellung haben wir für Sie verlinkt.
Luxemburg
In Luxemburg hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 80 Tage Bildungsurlaub (Congé individuel de formation), die er während seiner gesamten beruflichen Laufbahn nehmen kann. Antragsberechtigt ist, wer seinen Arbeitsplatz in Luxemburg hat – ganz unabhängig vom Wohnort.
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Darüber hinaus bietet Luxemburg auch einen Sprachbildungsurlaub (Congé linguistique) an. Der Anspruch gilt für Maßnahmen, um Luxemburgisch zu lernen oder die Sprachkenntnisse darin zu verbessern. Die Gesamtdauer des Sprachurlaubs ist auf 200 Stunden begrenzt.
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Grand Est
Das Projet de transition professionnelle (PTP) ist eng mit dem persönlichen Ausbildungskonto (Compte Personnel de Formation – CPF) verknüpft und richtet sich an Arbeitnehmer des Privatsektors, die einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag haben, sowie unter bestimmten Bedingungen an Leiharbeitnehmer. Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, von seinem Arbeitsplatz fernzubleiben, um an einer Weiterbildung teilzunehmen, die es ihm ermöglichen soll, seinen Beruf oder seine Tätigkeit zu wechseln. Das Projet de transition professionnelle ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und wird auf Antrag beim Arbeitgeber gewährt. Der Arbeitnehmer erhält während der gesamten Dauer der Weiterbildung eine Vergütung.
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Rheinland-Pfalz
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Dies gilt für Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Die Veranstaltungen müssen nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz als Fortbildungsveranstaltung anerkannt sein.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Dieser Anspruch ist nicht auf fünf Tage pro Kalenderjahr festgelegt, sondern kann beliebig im Zeitraum eingeteilt werden.
Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Stelle einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, das während der Freistellung fortzuzahlen ist.
www.bildungsfreistellung.rlp.de
Saarland
Im Saarland können Beschäftigte Freistellung von der Arbeit für berufliche oder politische Weiterbildung oder für Weiterbildung im Ehrenamt für bis zu 5 Tage im Jahr beanspruchen, wenn man mindestens seit 6 Monaten dem Betrieb angehört. Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig.
Auf Antrag des Beschäftigten kann ein Freistellungsanspruch aus diesem Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Durch dieses Ansparen können maximal 10 Bildungsfreistellungstage im Folgejahr zusammenkommen.
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Wallonie
In der Wallonie ist eine wichtige Vorausetzung für die Inanspruchnahme des Congé éducation payé, dass die betreffende Weiterbildung vom Service Public de Wallonie zugelassen ist. Die Weiterbildung muss nicht zwingend in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
Die vom Arbeitnehmer absolvierte Weiterbildung muss mindestens 32 Stunden dauern und kann während oder außerhalb der Arbeitszeit absolviert werden.
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Darüber hinaus gibt es in Belgien eine förderale Maßnahme, den Crédit-temps avec motif. Dieser bietet die Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise zu unterbrechen und ein Ersatzeinkommen zu beziehen. Der Zweck kann darin bestehen, eine anerkannte Ausbildung zu absolvieren oder sich um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern. Der Bildungsurlaub zwecks Absolvierung einer anerkannten Ausbildung ist an gewisse Voraussetzungen gebunden.
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