Um die grenzüberschreitende berufliche Mobilität in der Großregion zu fördern, ist nicht nur eine gute Beratung und Vermittlung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern z. B. durch EURES wichtig, sondern natürlich auch der Abbau von Mobilitätshemmnissen.
Zu diesem Zweck gibt es in der Großregion die Task Force Grenzgänger. Aufgabe der Task Force Grenzgänger ist es, juristische und administrative Lösungsvorschläge für Problemstellungen grundsätzlicher Art von Grenzgängern und Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen, zu erarbeiten.
Dabei sind die Juristen der Task Force vor allem im Arbeits-, Bildungs-, Sozial- und Steuerrecht tätig. So hat sich die Task Force zum Beispiel mit Benachteiligung von Grenzgängern bei der Berechnung des Kranken-, Verletzten- und Mutterschaftsgeldes, dem Anspruch auf Differenzkindergeld für Grenzgänger in der Großregion und dem grenzüberschreitender Taxiverkehr zwischen Deutschland und Frankreich befasst und entsprechende Lösungen erarbeitet, die zum Teil bereits umgesetzt wurden.
Auch Sie können der Task Force solche Hemmnisse melden. Nutzen Sie bitte dafür das vorgesehene Kontaktformular.