Die Arbeitsgruppe Hochschulwesen und Forschung stellt eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden dar. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für akademische und wissenschaftliche Fragen zuständigen Behörden, Institutionen und Einrichtungen aller Teilgebiete der Großregion zusammen. Aufgabe dieser AG ist es, die Entwicklung von Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Hochschulwesen und Forschung zu fördern und bereits vorhandene Projekte wie etwa das Universitäts- und Wissenschaftsnetz der Universität der Großregion (UniGR) zu unterstützen, um auf diese Weise die Rolle der Großregion als „Innovationslabor“ im Bereich Hochschulwesen und Forschung zu stärken.
Auf der Fachministerkonferenz am 25. November 2014 wurde eine Absichtserklärung zur Zukunft der institutionellen Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulwesen und Forschung unterzeichnet. Außerdem wurden die Kooperationsziele in diesem Bereich neu definiert. Die für Fragen des Hochschulwesens und der Forschung zuständigen politischen Vertreter der institutionellen Partner der Großregion bekräftigen darin, dass „die Unterstützung der Zusammenarbeit der Hochschulen in der Großregion im Sinne der Weiterentwicklung der Potenziale im akademischen Bereich, der Beschäftigungsfähigkeit (…) der jeweiligen Bevölkerung und der Attraktivität der Region von besonderer Bedeutung ist“. Sie unterstreichen außerdem die Notwendigkeit von Innovation und interdisziplinären Ansätzen für die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Gebiete und verpflichten sich, die Anstrengungen der öffentlichen Hand im Bereich der Forschungsförderung in der Großregion auf gemeinsame und/oder voneinander abhängende Kompetenzbereiche zu konzentrieren. Sie beabsichtigen ebenfalls die Koordinierung der finanziellen Forschungsförderung.
Interregionaler Wissenschaftspreis
Mit diesem Preis soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Großregion geehrt werden. Der Preis wird an Forschungsnetze verliehen, welche mindestens bilateral, vorzugsweise jedoch multilateral an einem Thema arbeiten, welches im Rahmen der Großregion von grenzüberschreitendem Interesse ist.
Der Preis wird für ein gemeinschaftliches Forschungsprojekt vergeben, welches im Zeitraum von zwei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde. An dem gemeinschaftlichen Projekt müssen mindestens zwei Forschungslabore oder -einrichtungen beteiligt gewesen sein, die aus zwei verschiedenen Regionen der Großregion stammen und das Projekt muss:
- von hoher wissenschaftlicher Qualität sein, z.B. Gegenstand von wissenschaftlichen Veröffentlichungen in einer internationalen Fachzeitschrift gewesen sein,
- den Mehrwert der grenzüberschreitenden Arbeit in der Großregion für die Durchführung von Projekten aufzeigen,
- sozioökonomische Auswirkung auf die Großregion haben z.B. Forschungsergebnisse auf die grenzüberschreitende, europäische oder internationale Wirtschaft übertragen.
Mehr Informationen über den Interregionalen Wissenschaftspreis gibt es hier.
Interregionale Forschungsförderung
Mit der vorliegenden Fördermaßnahme soll sich die Großregion im Wissenschaftsbereich verstärkt profilieren und neue Synergieeffekte in der Forschung erzielen. Die vorliegende Fördermaßnahme stellt laufenden, wissenschaftlich evaluierten Projekten mit Beteiligung von einem oder mehreren Forschungseinrichtungen aus der Großregion gezielt dafür zusätzliche Mittel bereit. Die geförderten Aktionen können sich an die breite Bevölkerung, Forscherinnen und Forscher, Interessengruppen, Unternehmen und/oder Entscheidungsträgerinnen und -träger wenden.
örderberechtigt sind Aktionen zur Bekanntmachung von drittmittelgeförderten Forschungsprojekten und deren Ergebnisse mit - zum Zeitpunkt der Antragsstellung - noch laufender Finanzierung, an denen Forschungseinrichtungen in der Großregion beteiligt sind. Dabei muss es sich um komplementäre Aktionen handeln, die im ursprünglichen Projekt nicht vorhergesehen sind.
Die Forschungsprojekte sollen nach einer erfolgreichen, auf wissenschaftlicher Exzellenz basierenden externen Begutachtung eine öffentliche Förderung (FNRS, DFG, BMBF, ANR, FNR, H2020 …) erhalten haben.
Die vorgeschlagenen Aktionen sollen im Folgejahr nach der offiziellen Bekanntgabe der Begünstigten stattfinden.
Mehr Informationen über die Interregionale Forschungsförderung, finden Sie hier.