Die Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt steht seit ihrer Gründung 2013 unter dem Vorsitz des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Exekutiven sind auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion, die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, EURES-Transfrontalier Großregion, die Task Force Grenzgänger, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen sowie weitere Organisationen in der Arbeitsgruppe vertreten, so dass eine bestmögliche Abstimmung zwischen den Akteuren des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes gewährleistet ist.
Die Arbeitsgruppe befasste sich schwerpunktmäßig mit den aktuellen Herausforderungen der Transformation der Arbeitswelt und der Fachkräftesicherung in der Großregion. In Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss hat sie dazu am 12.09.2022 eine Konferenz in Remich organisiert. Sie begleitet die Erarbeitung einer vergleichenden Analyse der Fachkräftestrategien in der Großregion durch die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle sowie die Erarbeitung einer Bestandsaufnahme über die Möglichkeiten grenzüberschreitender Weiterbildung und Qualifizierung durch die Task Force Grenzgänger. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Verbesserung der Transparenz der Angebote und des Zugangs zu grenzüberschreitender beruflicher Weiterbildung in der Großregion.
Darüber hinaus führt die Arbeitsgruppe einen regelmäßigen Austausch über grenzüberschreitende Initiativen und Projekte der Teilregionen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Berufsbildung.
Damit knüpft die Arbeitsgruppe an frühere Arbeitsschwerpunkte wie z. B. die Erarbeitung der Rahmenvereinbarung über grenzüberschreitende Berufsbildung in der Großregion (2014) und die Koordinierung ihrer erfolgreichen Umsetzung in den zurückliegenden Jahren an und verbindet diese mit den aktuellen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes in der Großregion.
Es zeigt sich weiterhin, dass die Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt neue Impulse für die Zusammenarbeit im Bereich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes setzt und eine Steuerungsfunktion im Hinblick auf die Zusammenarbeit in Arbeitsmarktfragen übernehmen kann.