Im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes vom 23. August 2023 zum interkulturellen Zusammenleben veröffentlicht die Integrationsabteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion einen Projektaufruf mit dem Titel „Interkulturelles Zusammenleben fördern“, um Projekte zu finanzieren, die das interkulturelle Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg stärken.
Der Projektaufruf 2024 umfasst zwei Themenbereiche:
Themenbereich 1: Förderung der Teilnahme von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern
Eine Neuerung des Gesetzes zum interkulturellen Zusammenleben besteht darin, dass es sich an alle Personen richtet, die im Großherzogtum Luxemburg wohnen oder arbeiten. Somit werden nun auch grenzüberschreitende Arbeitnehmer bei der Umsetzung der neuen Politik angesprochen. In diesem Zusammenhang soll der vorliegende Aufruf Projekte unterstützen, die darauf abzielen, die Bedürfnisse der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer in Bezug auf ihre aktive Teilnahme zu identifizieren und Aktivitäten vorzuschlagen, die den Austausch zwischen grenzüberschreitenden Arbeitnehmern und Einwohnern fördern.
Insbesondere sollen Projekte unterstützt werden, die folgende Ziele haben:
- Die Durchführung von Konsultationen, Umfragen und/oder Bedarfsanalysen im Hinblick auf eine aktive Teilnahme der Grenzarbeiter am sozialen und kulturellen Leben im Großherzogtum Luxemburg, insbesondere auf der Ebene der Gemeinde, in der sie arbeiten.
- Die Entwicklung von Aktivitäten, die es ermöglichen, das Land kennenzulernen und die die aktive Teilnahme am Leben in Luxemburg und insbesondere am Leben in der Gemeinde, in der sie arbeiten, fördern.
- Die Entwicklung von Aktivitäten, die die Begegnung zwischen Menschen, die in Luxemburg leben und denjenigen, die in Luxemburg arbeiten, begünstigen.
Themenbereich 2: Bürgerpakt und Programm für interkulturelles Zusammenleben - Entwicklung von Modellmodulen
Das neue Gesetz zum interkulturellen Zusammenleben bietet allen in Luxemburg lebenden und arbeitenden Personen die Möglichkeit, einem Bürgerpakt beizutreten, der Zugang zum Programm für interkulturelles Zusammenleben gibt. Ziel dieses Aufrufs ist es, Projekte zu finanzieren, die das Programm durch die Entwicklung von Modellmodulen ergänzen. Bevorzugt werden Projekte, die darauf abzielen, Netzwerke von Multiplikatoren aufzubauen und zu bilden, Instrumente zu entwickeln, die die dauerhafte Nutzbarkeit der Module begünstigen, sowie Module zu entwickeln, die auf kommunaler oder regionaler Ebene angeboten werden können.
Angestrebt werden insbesondere Projekte mit folgenden Inhalten :
- Projekte, die dazu dienen, das Wissen über das Leben im Großherzogtum Luxemburg, seine Geschichte und sein kulturelles Erbe zu vertiefen.
- Projekte, die darauf abzielen, die Werte des Großherzogtums Luxemburg zu vermitteln.
- Projekte, die darauf abzielen, das Angebot an Aktivitäten im sozialen, wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Bereich zu entdecken und die Bürgerbeteiligung zu fördern.
Der Aufruf ermöglicht die Finanzierung von Projekten ab einem Betrag von 10.000 Euro pro Projekt.
Einzelheiten zum Aufruf sowie die Formulare können auf der Internetseite www.famille.gouvernement.lu eingesehen werden.
Vertreter von Verbänden ohne direkte Verbindungen zu politischen Parteien und Gewerkschaften, private Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Berufskammern und Ausbildungsinstitute/Forschungszentren werden gebeten, ihre Teilnahme unter pan@integration.etat.lu anzumelden und dabei anzugeben, an welchem der Termine sie teilnehmen möchten.
Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion