Die Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion (TFG 3.0) erarbeitet konkrete juristische und administrative Lösungsvorschläge für Probleme grundsätzlicher Art von Grenzgängern, Auszubildenden, Praktikanten und Personen in Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen. Ziel ist hierbei die Verbesserung der beruflichen Mobilität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der Großregion. Dabei ist sie insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten tätig: Arbeits-, Bildungs-, Sozial- und Steuerrecht.
Die Task Force Grenzgänger wurde im Januar 2011 als Interreg-IV-A-Projekt gegründet und dann bis zum 30. Juni 2021 mehrmals verlängert.
Nach dem das Projekt Task Force Grenzgänger sehr erfolgreich gelaufen ist, hat der Gipfel der Großregion am 09. Februar 2021 den Wunsch nach einer Fortführung des Projektes geäußert.
Daraufhin haben die Partner der Großregion eine neue Kooperation beschlossen und die Arbeitskammer beauftragt die Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion für zunächst drei Jahre fortzuführen.
Die TFG 3.0 startete am 01. Juli 2021 mit zwei Juristinnen und einer Verwaltungsfachkraft. Sie ist organisatorisch in die Stabsstelle „grenzüberschreitende Projekte“ unter der Leitung von Egbert Ulrich eingebunden.
Die Projektpartner der TFG 3.0 sind:
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft Luxemburg
- Region Grand Est
- Präfektur Grand Est
- Departement Moselle
- Service public de Wallonie économie emploi formation recherche
- Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Neben Rechtsgutachten mit Lösungsvorschlägen fertigt die TFG auch Informationsvermerke für die Grenzgänger und Arbeitsmarktakteure sowie Bestandsaufnahmen an und erarbeitet Gesetzesfolgenabschätzungen für die politischen Entscheidungsträger.
Die TFG arbeitet auch mit Institutionen und Netzwerken zusammen, deren Aufgabe es ist, Grenzgänger zu beraten und Orientierung zu geben, insbesondere mit: Den Partnern des Netzwerkes EURES Großregion, Frontaliers Grand Est, der MOSA, dem Maison du Luxembourg, der Anlaufstelle Grenze der Europäischen Kommission, dem Europäischen Verbraucherzentrum und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Sie trägt außerdem im Rahmen der in Art. 1 Abs. 1 des Kooperationsvertrages beschriebenen Aufgaben zu den Arbeiten des Ausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nach dem Aachener Vertrag bei.