Neue Bestandsaufnahme der Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0

Die Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0 präsentiert eine neue Bestandsaufnahme über den Schulbesuch von Grenzgänger-Kindern in einem Nachbarstaat. Wie ergeht es Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, aber nicht im gleichen Land arbeiten und wohnen?

Für Mütter und Väter, die die Grenze überqueren müssen, um von ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, haben sich die Situation und die juristischen Neuregelungen grundsätzlich verbessert, nicht zuletzt aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Dennoch stehen Familien von Grenzgänger/-innen oft vor juristischen und administrativen Schwierigkeiten, insbesondere wenn es um die Frage des Schulbesuchs schulpflichtiger Kinder geht. Welche Möglichkeiten bestehen für Eltern, die ihre Kinder in Schulen in direktem Umfeld ihres Arbeitsplatzes unterbringen lassen wollen? Sind die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen hinderlich? Die Bestandsaufnahme veranschaulicht Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Schulsysteme und geht abschließend der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinder von Grenzgänger/-innen der Großregion im Beschäftigungsstaat eine dortige Schuleinrichtung besuchen können.

Die gesamte Bestandaufnahme können Sie dem untenstehenden Dokument entnehmen.