I. Ziel
Die Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion (TFG 3.0) wurde auf das Vorliegen von konkreten Fällen der Doppelbesteuerung zwischen Belgien und Frankreich hinsichtlich der Einkünfte von im öffentlichen Dienst tätigen Grenzgängern mit doppelter Staatsangehörigkeit hingewiesen. Im Auftrag ihrer Projektpartner veröffentlicht diese daher ein Rechtsgutachten, in dem Lösungsansätze für die zuständigen Behörden formuliert werden, um dieses Mobilitätshemmnis auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt der Großregion zu beseitigen.
Link zum Rechtsgutachten:
Doppelbesteuerung der Bezüge von Grenzgängern mit französisch-belgischer Staatsangehörigkeit aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (BE-FR) → www.arbeitskammer.de/TFG-Doppelstaatler-FR-BE2023
Bei Rückfragen und Anregungen, kontaktieren Sie die TFG 3.0:
task-force-grenzgaenger@arbeitskammer.de