Die aufgrund der COVID-19-Pandemie zwischen Luxemburg und Deutschland geschlossene Vereinbarung zur Telearbeit wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Danach endet sie laut einem Beschluss der zuständigen Behörden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitstage, die Grenzgängern aufgrund der COVID-19-Maßnahmen im Home-Office verbringen, als in dem Vertragsstaat verbracht gelten, in dem die Grenzgänger ohne diese Maßnahmen gearbeitet hätten. Die Vereinbarung betrifft vor allem die rund 50.000 Pendler aus Deutschland, die in Luxemburg arbeiten.
Die Abkommen über die Besteuerung mit Frankreich und Belgien gelten ebenfalls bis zum 30. Juni 2022.