Quarantäneausnahme für Großregion im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Das Saarland hat sich auf Bundesebene im Rahmen der Gespräche der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dafür ausgesprochen, in Grenzregionen Quarantäneausnahmeregelungen zu finden, damit die Menschen ihren beruflichen und privaten Tätigkeiten nachkommen können. Rheinland-Pfalz begrüßt, dass der Bund mit seinem Entwurf für eine neue Musterverordnung Spielräume eröffnet habe, um die besonderen Bedürfnisse in den Grenzregionen zu berücksichtigen.

Die spezielle Quarantäneausnahmeregelung für Personen, die bis zu 24 Stunden ins Saarland und in Rheinland-Pfalz einreisen gilt ab dem 3. Oktober in Rheinland-Pfalz und ab dem 5. Oktober im Saarland.

Damit wollen die beiden Mitglieder des Gipfels der Großregion sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Großregion für Angelegenheiten privater oder beruflicher Art weiterhin die Grenzen überqueren können.