Die Gipfelpräsidentschaft wird für eine Dauer von zwei Jahren von den Partnerregionen abwechselnd übernommen. Ihre Aufgaben:
Seit dem 1. Januar 2025 hat die Wallonie, in Zusammenarbeit mit der Fédération Wallonie-Bruxelles und der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den Vorsitz der 20. Präsidentschaft des Gipfels der Großregion inne.
Gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts wurde ein engagiertes Arbeitsprogramm erstellt. Das Gremium der Persönlichen Beauftragten und die Arbeitsgruppen des Gipfels arbeiten mit Unterstützung des Gipfelsekretariats im Haus der Großregion gemeinsam daran, die Beschlüsse der Gemeinsamen Erklärung des Gipfels sowie das Arbeitsprogramm der rheinland-pfälzischen Präsidentschaft umzusetzen.
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